Schulbetrieb im neuen Schuljahr
Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23
Das Rundschreiben für die ersten beiden Schulwochen sowie zum Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 ist unter diesem Link zu finden: Sichere Schule im Schuljahr 2022/23 (bmbwf.gv.at)
Hier die wichtigsten Punkte:
- Die Maßnahmen in der Schule orientieren sich am Variantenmanagementplan der Bundesregierung. Nach Einschätzung des Gesundheitsministeriums ist aktuell in den ersten Septemberwochen von Szenario 2 auszugehen.
- In der ersten Schulwoche empfiehlt das Bildungsministerium die Durchführung von regelmäßigen Testungen:
- Die Schüler:innen sollen am ersten Schultag nach Möglichkeit bereits getestet, sofern verfügbar am besten mittels PCR-Test, in die Schule kommen. Die Schule hat die Möglichkeit zu schaffen, dass zusätzlich am Montag, Dienstag und Mittwoch der ersten Schulwoche Antigentests – ebenfalls auf freiwilliger Basis – stattfinden können.
- Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schüler:innen, die das möchten, drei Antigentests für die Verwendung zu Hause, damit sie sich z. B. Sonntagabend oder Montagfrüh testen können.
- Für Schüler:innen der Volksschule, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt – egal ob sie Symptome zeigen oder nicht – ein generelles Betretungsverbot der Schule, da davon ausgegangen wird, dass Kinder in diesem Alter eine Maske nicht während der gesamten Unterrichtsdauer korrekt tragen können. Das Betretungsverbot gilt in der Primarstufe auch für externe Personen.
- Auch für die freiwilligen Testungen braucht es die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten: Einverständniserklärung Antigentests 2022_23